Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
Ann-Kathrin Brener veranstaltet Gruppen- und Teamtrainings, Supervisionen, Moderationen und Coachings sowie beratende und begleitende Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Mit Ihrer Zustimmung für ein Angebot von Ann-Kathrin Brener bieten Sie den Abschluss des Vertrages an. Ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Im Folgenden werden die Geschäftsbedingungen für Coachings, Supervisionen und Trainings erläutert.  
  1. Preise und Bezahlung
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise. Die Preise in Punkt 5 gestalten sich individuell. Bei allen Projekten und Angeboten kann mit Überweisung bezahlt werden. Zahlungsziel sind 14 Tage ab Rechnungsstellung. Rechnungsstellung erfolgt bei der Anmeldebestätigung.  
  1. Recht
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Gerichtsort: Wien.
    1. Supervision und Coachings

    2. a) Auftrag und Inhalt der Supervision und Coachings
  • Der Auftrag für die ausgemachten Supervisionen und Coaching-, bzw. Beratungseinheiten werden von dem Kunden und mir Ann-Kathrin Brener in der Auftragsklärung festgelegt. Diese wird im Rahmen der Einheit mündlich vereinbart. Das Ziel von meinen Angeboten ist stets die bestmögliche Erfüllung des Auftrages. Diesen Prozess begleite ich, Ann-Kathrin Brener mit meinen fundierten Methodenwerk und Ausbildungen (Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung und Erlebnispädagogik). Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen gemeinsamen Prozess handelt und ich Ann-Kathrin Brener die Begleiterin davon bin. Der Coachee/Supervidant (Kunde/Kundin) arbeitet in Eigenverantwortung und ist sich dessen bewusst. Er*Sie ist für die physische und psychisches Wohlbefinden mitverantwortlich und handelt im eigenen Interesse. Alle Informationen und Inhalte rund um den Auftrag werden vertraulich behandelt
      b) Erhebung von Vorerkrankungen
    Um sorgfältig Arbeiten zu können und dem Beratungsauftrag gerecht zu werden, können Diagnosen, eingenommene Medikamente oder Erkrankungen abgefragt werden. Diese Informationen werden nach den Richtlinien der Datenschutzbestimmung dokumentiert
      c) Ort des Coachings/Supervision/Beratung
    Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen dem Coach und dem/der Klient/in vereinbart wird, finden die Coaching-Einheiten in den Räumlichkeiten der Supervisorin beziehungsweise online statt. Wird im Einzelfall ein abweichender Ort vereinbart, so kann der Coach zusätzlich eine Anfahrtskostenpauschale in Höhe von EUR 25,- (inkl USt) verrechnen
      d) Arbeiten mit Videokonferenztools
    Aufgrund der Pandemie und der möglichen Entfernung kann es auch zum Einsatz von Online Videokonferenztools kommen. Für diese Plattformen wird gesondert eine Einwilligungserklärung vor der geplanten Einheit unterfertigt.
      e) Honorar
    Das Honorar für Einzelsupervision beträgt zurzeit 150 € pro Einheit von 45 Minuten. Teamsupervison wird mit 150€ pro 60 Minuten verrechnet. Teambuilding workshoppreise warden Individuell vereinbart.
      f) Termine und Ausfallhonorar
    Die Termine werden gemeinsam festgelegt und werden vor Ort oder Online durchgeführt. Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das vereinbarte Beratungshonorar vom Kunden zu bezahlen. Sofern ich, Ann-Kathrin Brener, eine Einheit nicht wahrnehmen kann, wird so zeitnah wie möglich ein Ersatztermin gefunden.
      g) Haftung
    Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.    

    1. Gruppen- Teamtrainings & Moderationen (Outdoor-, Struktur- und Moderationsaufträge)

      a) Inhalt
    Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel eines Gruppentrainings werden zwischen Ann-Kathrin Brener und dem Kunden vereinbart im Rahmen einer Auftragsklärung. Das übergeordnete Auftragsziel ist immer die bestmögliche Erfüllung der Auftragsklärung. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen Prozess der begleitet wird von fachkundigen und gut ausgebildeten Trainer:innen. Die Methoden und der Ablauf wird stets von den Trainer:innen ausgewählt und der Gruppe erklärt. Die Auftragserfüllung ist nur durch aktive Mitarbeit der Kunden möglich, dies bedeutet, dass die Kunden (Gruppe) eigenverantwortlich und bewusst sich diesen Prozess im Klaren sind. Jedes Gruppenmitglied hat selbst Sorge zu tragen für sein/ihr Wohlbefinden während des Trainings. Ob die einzelnen Methoden und Aufträge vollzogen und wahrgenommen wird obliegt der freiwilligen Mitarbeit und des eigenen Verantwortungsbereiches jeder einzelnen Person der Gruppe.
      b) Ausfall eines Seminar / Trainings / Projektes
    Ann-Kathrin Brener behält sich vor, einen Auftrag aus wichtigem Grund (Erkrankung des Referenten, zu geringe Anzahl der Teilnehmer) abzusagen oder den Termin zu verschieben. Bei einer durch Terminänderung auftretenden Stornierung erstattet Ann-Kathrin Brener den bereits bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
      c) Stornierung / Rücktritt
    Bis 8 Wochen vor der Auftragsdurchführung ist eine kostenlose Stornierung möglich. Danach besteht entweder die Möglichkeit zur Wahl eines Alternativtermins für das Training innerhalb der nächsten 6 Monate, ansonsten fallen für den/die Kunden folgende Kostenan: Stornierung 56-28 Tage vor Beginn der Leistung: 50% der Kosten für die Leistung Stornierung 28-10 Tage vor Beginn der Leistung: 75% der Kosten für die Leistung Stornierung weniger als 10 Tage vor Beginn der Leistung: 85% der Kosten für die Leistung
      d) Haftung:
    Es gelten die im Punkt a) genannten Punkte, so dass es sich um einen freiwilligen und eigenverantwortlichen Prozess handelt. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
      e) Aufklärungspflicht:
    Um sorgfältig Arbeiten zu können (vor allem bei Outdoortrainings) und dem Auftrag gerecht zu werden, können Diagnosen, eingenommene Medikamente oder Erkrankungen (Allergien) abgefragt werden. Diese Informationen werden nach den Richtlinien der Datenschutzbestimmung dokumentiert.  
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